Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen der Arbeitsgemeinschaft Jugend und Bildung e.V., Taunusstr. 52, 65183 Wiesbaden (künftig: „Lizenzgeber“) und dem Lizenznehmer in Bezug auf die dauerhafte Überlassung der App „Skillstar“ (nachfolgend „App“).
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung der App zur Nutzung auf einem mobilen Endgerät (tragbare Kommunikationsgeräte, die ortsungebunden zur Sprach- und Datenkommunikation eingesetzt werden können, wie z.B. Smartphone, Tablet, Notebook, etc.) des Lizenznehmers.
2. Übergabe und Installation
Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer über den GooglePlay Store sowie den Apple App Store die App zum Download zur Verfügung. Die Installation der App erfolgt durch den Lizenznehmer, indem dieser die App auf sein mobiles Endgerät herunterlädt.
3. Nutzungsrechte
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich und räumlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht ein, die App auf beliebig vielen mobilen Endgeräten zu installieren und zu vervielfältigen.
((2) Jede weitere Nutzung ist untersagt. Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht befugt, die App ohne vorherige Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder zu verleasen. Weiter ist es dem Lizenznehmer untersagt, die App zu bearbeiten, zu dekompilieren oder in sonstiger Weise zu verändern. Der Lizenznehmer ist ferner nicht berechtigt, die vorhandenen Schutzmechanismen der App gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Appidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
4. Sach- und Rechtsmängelhaftung
Hinsichtlich der Haftung des Lizenzgebers für Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Haftung
(1) Die Haftung des Lizenzgebers ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie der Verletzung solcher Vertragspflichten, die zur Erreichung des vertraglich vorhergesehenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Erfüllung der Lizenznehmer berechtigterweise vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten“). Im Falle der Verletzung einer Kardinalspflicht beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Lizenzgeber insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Lizenznehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
6. Schlussbestimmungen
D(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(2) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform.